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§ 43 ABGB

ÖBl-LeitsätzeInternetrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präs. d. OPM i.R. (Bearbeitung)ÖBl-LS 2011/106ÖBl-LS 2011, 307 - 308 Heft 6 v. 15.12.2011

§ 43 ABGB

Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob die aus einem Namen einer TOP-Level-Domain "com" gebildete Domain von den angesprochenen Kreisen als Namensträger zugeordnet werden kann. Ist dies Teil der rechtlichen Beurteilung einer Entscheidung?

OGH 17 Ob 15/11x

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