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Smaragd, Federspiel und Steinfeder. Qualitätsmarken als Herkunftskennzeichen

MarkenrechtAufsatzMag. Dr. Lothar Wiltschek, RAÖBl 2011/68ÖBl 2011, 292 - 296 Heft 5a v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag thematisiert den Gebrauch von Qualitätsmarken als Herkunftsbezeichnung durch ein Nichtmitglied eines Weinbauvereins. Können solche Marken nur mit Zustimmung des Markeninhabers von anderen Winzern gebraucht werden?

Rechtsgrundlagen: § 10 MSchG; § 2 Abs 3 UWG

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