Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob dem Nutzer eines Kennzeichenrechts gegenüber einem Domaininhaber, welcher eben dieses Recht verletzt, ein Löschungsrecht der Domain zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10a MSchG; § 9 UWG; § 43 ABGB