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§ 117 PatG; § 43 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtBearbeitet von Helmuth GamerithBl-LS 2011/81Bl-LS 2011, 164 Heft 4 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, wem im Fall des Rechtsverzichts während eines anhängigen Verfahrens ein Anspruch auf Kostenersatz zusteht.

Rechtsgrundlagen: § 117 PatG; § 43 Abs 1 ZPO

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