Zusammenfassung: Auf dem Weg zu ihrer Entscheidung befasst sich die erkennende Instanz mit der Frage, ob die Behandlung und Verwaltung von Firmenbuchdaten durch den Hoheitsträger als unternehmerische Tätigkeit gesehen werden kann, wenn entsprechende verpflichtend anzugebende Daten ausschließlich gegen Entgelt einzusehen sind.