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§ 78 UrhG; § 7a MedienG; Art 8 EMRK; Art 10 EMRK

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/47Bl-LS 2011, 67 - 68 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 78 UrhG; § 7a MedienG; Art 8 EMRK; Art 10 EMRK

Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Veröffentlichung von Bildnissen einer Person unter dem Aspekt des Veröffentlichungsinteresses im Spannungsfeld des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen zu.

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