§ 78 UrhG; § 7a MedienG; Art 8 EMRK; Art 10 EMRK
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Veröffentlichung von Bildnissen einer Person unter dem Aspekt des Veröffentlichungsinteresses im Spannungsfeld des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen zu.