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Auch Spaß muss sein

UrheberrechtJudikaturDr. Christian Handig, Wirtschaftskammer WienÖBl 2011/15ÖBl 2011, 58 - 64 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 5 Abs 2 UrhG

Vorliegendes Judikat widmet sich eingehend den urheberrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Zulässigkeit von Parodien und politischer Satire und thematisiert somit Eingriffe in Urheberrechte unter dem Mantel der Meinungsäußerungs- und Kunstfreiheit in Form der politischen Satire.

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