Art 4 TRIPS-Abk; Art 18 AEUV
In gegenständlichem Fall wurde erstmalig geprüft, ob Angehörige von Signatarstaaten bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, auf der Basis von Art 3 oder 4 TRIPS-Abk von der Leistung einer Prozesskostensicherheit iSd § 57 ZPO befreit sind. Donath geht in seiner Anmerkung dazu näher auf die verschiedenen Rechtsgrundlagen und deren Anwendbarkeit ein.