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Art 4 TRIPS-Abk; Art 18 AEUV

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung); Guido Donath (Anmerkung)Bl-LS 2010/115Bl-LS 2010, 181 - 182 Heft 4 v. 1.7.2010

Art 4 TRIPS-Abk; Art 18 AEUV

In gegenständlichem Fall wurde erstmalig geprüft, ob Angehörige von Signatarstaaten bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, auf der Basis von Art 3 oder 4 TRIPS-Abk von der Leistung einer Prozesskostensicherheit iSd § 57 ZPO befreit sind. Donath geht in seiner Anmerkung dazu näher auf die verschiedenen Rechtsgrundlagen und deren Anwendbarkeit ein.

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