Art 5 Abs 1 MarkenRL; Art 267 AEUV
Der EuGH hat in seiner Entscheidung "Bergspechte II" Art 5 Abs 1 MarkenRL ausgelegt und Fragen iZm Schlüsselwörtern, welche als Bestandteile der österreichischen Wort-Bild-Marke "Bergspechte" bereits markenrechtlichen Schutz zugunsten eines Konkurrenzunternehmens erlangt hatten, behandelt. Büchele geht in seiner Anmerkung vertiefend auf einschlägige Judikatur zu diesem Themenbereich ein.