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Art 5 Abs 1 MarkenRL; Art 267 AEUV

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung); Manfred Büchele (Anmerkung)Bl-LS 2010/131Bl-LS 2010, 187 - 189 Heft 4 v. 1.7.2010

Art 5 Abs 1 MarkenRL; Art 267 AEUV

Der EuGH hat in seiner Entscheidung "Bergspechte II" Art 5 Abs 1 MarkenRL ausgelegt und Fragen iZm Schlüsselwörtern, welche als Bestandteile der österreichischen Wort-Bild-Marke "Bergspechte" bereits markenrechtlichen Schutz zugunsten eines Konkurrenzunternehmens erlangt hatten, behandelt. Büchele geht in seiner Anmerkung vertiefend auf einschlägige Judikatur zu diesem Themenbereich ein.

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