§ 18a UrhG
Hier wurde geprüft, ob ein Verstoß gegen das Verwertungsrecht des § 18a UrhG vorliegt, wenn Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke unbefugt in einen Internetaufruf zum interaktiven Abruf eingegliedert werden.
OGH 23.2.2010, 4 Ob 208/09f
§ 18a UrhG
Hier wurde geprüft, ob ein Verstoß gegen das Verwertungsrecht des § 18a UrhG vorliegt, wenn Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke unbefugt in einen Internetaufruf zum interaktiven Abruf eingegliedert werden.
OGH 23.2.2010, 4 Ob 208/09f