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§ 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/128Bl-LS 2010, 187 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 528 Abs 1 ZPO

Hier war fraglich, ob die Beurteilung der schwerwiegenden Gründe, die die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken und zu dessen Auflösung berechtigen, eine erhebliche Rechtsfrage nach § 528 Abs 1 ZPO aufwirft.

OGH 23.2.2010, 4 Ob 2/10p

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