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§ 18 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/98Bl-LS 2010, 179 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 18 UWG

Das vorliegende Judikat "Rechtspfleger" beschäftigt sich mit Fragen iZm dem Einstehen für Handlungen sonstiger "Geschäftspartner" und der Möglichkeit, einen Wettbewerbsverstoß zu verhindern.

OGH 23.2.2010, 4 Ob 15/10z

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