§ 18 UWG
Das vorliegende Judikat "Rechtspfleger" beschäftigt sich mit Fragen iZm dem Einstehen für Handlungen sonstiger "Geschäftspartner" und der Möglichkeit, einen Wettbewerbsverstoß zu verhindern.
OGH 23.2.2010, 4 Ob 15/10z
§ 18 UWG
Das vorliegende Judikat "Rechtspfleger" beschäftigt sich mit Fragen iZm dem Einstehen für Handlungen sonstiger "Geschäftspartner" und der Möglichkeit, einen Wettbewerbsverstoß zu verhindern.
OGH 23.2.2010, 4 Ob 15/10z