In seinem Beitrag, der zugleich Besprechung der E OGH 17 Ob 35/09k "Isoflavon" ist, geht Schultes auf diese Entscheidung, auf die fragliche Qualifizierung eines Nahrungsergänzungsmittels als Medikament, auf den Schutzumfang im Swiss-type-Claim, auf die medizinische Zweckbestimmung, auf "echte" und "falsche" Nahrungsergänzungsmittel und auf das Beweisproblem "Feilhalten" ein.
OGH 9.2.2010, 17 Ob 35/09k