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Art 3 Abs 4 KfZ-GVO 2002; § 4 KartG; § 5 KartG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/80Bl-LS 2010, 118 Heft 3 v. 1.5.2010

Art 3 Abs 4 KfZ-GVO 2002; § 4 KartG; § 5 KartG

In weiterer Folge war vom OGH die Frage einer klärenden Analyse zuzuführen, unter welchen Umständen einem KfZ-Importeur eine marktbeherrschende Stellung zukommt. Darüber hinaus war fraglich, ob der Abbruch von Geschäftsbeziehungen unter das Missbrauchsverbot des § 5 KartG fällt.

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