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§ 226 Abs 1 ZPO; § 7 Abs 1 EO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/70Bl-LS 2010, 116 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 226 Abs 1 ZPO; § 7 Abs 1 EO

In gegenständlicher Sache wird die Frage geklärt, wann der Inhalt eines Rechnungslegungsbegehrens ausreichend bestimmt ist.

OGH 16.12.2009, 17 Ob 21/09a

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