§ 226 Abs 1 ZPO; § 7 Abs 1 EO
In gegenständlicher Sache wird die Frage geklärt, wann der Inhalt eines Rechnungslegungsbegehrens ausreichend bestimmt ist.
OGH 16.12.2009, 17 Ob 21/09a
§ 226 Abs 1 ZPO; § 7 Abs 1 EO
In gegenständlicher Sache wird die Frage geklärt, wann der Inhalt eines Rechnungslegungsbegehrens ausreichend bestimmt ist.
OGH 16.12.2009, 17 Ob 21/09a