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§ 7 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/271Bl-LS 2009, 248 Heft 6 v. 1.11.2009

§ 7 UWG

Der OGH prüfte, ob unwahre kreditschädigende Tatsachen während einer Debatte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses von Unternehmen hingenommen werden müssen.

OGH 14.7.2009, 4 Ob 22/09b

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