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Zur Auslegung der Bösgläubigkeit des Markenanmelders

MarkenrechtJudikaturHelmut GamerithÖBl 2009/52ÖBl 2009, 271 - 275 Heft 6 v. 1.11.2009

Art 234 EGV; Art 51 Abs 1 GMV; § 34 MSchG; § 9 Abs 3 UWG

Der EuGH ging in der Entscheidung der Frage nach, welche Kriterien für die Beurteilung ausschlaggebend sein können, ob ein Markenanmelder bösgläubig handelt oder nicht. Ausgangslage war ein Rechtsstreit über Markenverletzungen zwischen den Schokoladenhasenherstellern Lindt und Hauswirth. Mit einer Anmerkung von Helmut Gamerith.

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