§ 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 10 Abs 1 MSchG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob zwischen einer Wortmarke und einer Wort-Bild-Marke Verwechslungsgefahr bestehen kann und welche Voraussetzungen hierfür bzw. bei mehreren Zeichen in einem Bestandteil gegeben sein müssen.