§ 1 UWG; § 1 AHG; § 528 Abs 1 ZPO
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage der Beurteilung der lauterkeitsrechtlichen Vertretbarkeit einer Rechtsansicht. Er hielt hierzu fest, in welcher Form und in wie weit die einzelnen Instanzen hierbei bei der Prüfung gehen müssen.