§ 2 UWG
Der OGH prüfte die marktschreierische Werbung für ein Lebensmittel (Österreichs beliebtester Hagebuttentee). Weiters setzte er sich mit vergleichbarer Judikatur auseinander, die sich mit der Behauptung beschäftigte, daß ein bestimmtes Printmedium die "Lieblingszeitung" bestimmter Bevölkerungsgruppen wäre.