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Unbefugte Benutzung einer registrierten Bildmarke

MarkenrechtJudikaturHelmut GamerithÖBl 2009/34ÖBl 2009, 186 - 190 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 10 Abs 2 MSchG; Art 6 Abs 1 lit c MarkenRL

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, in welchem Umfang ein Dritter eine bestimmte Marke, wie z.B. eine Bildmarke oder eine Wort-Bildmarke eines Autoherstellers, zur Bestimmung seiner eigenen Leistung gemäß § 10 Abs 2 und 3 MSchG nutzen darf.

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