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Kein Urheberrechtsschutz für einen Schokoladeschuh

UrheberrechtJudikaturManfred BücheleÖBl 2009/37ÖBl 2009, 202 - 205 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 1 Abs 1 UrhG; § 2 Abs 3 Z 1 UWG

Der OGH prüfte, ob ein Schokoladeschuh dem Urheberrecht unterliegen kann und unter welchen Umständen ein einzelner Werkteil eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen kann. Anlaßfall war die Klage einer Performancekünstlerin, die diesen für ihren Videofilm verwendete.

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