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§ 5 KartG; § 26 KartG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/61Bl-LS 2009, 21 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Der Missbrauch marktbeherrschender Stellung kann auch durch ein Unterlassen herbeigeführt werden. Daher kann das KOG in seinem Abstellungsauftrag auch positives Tun anordnen.

Rechtsgrundlagen: § 5 KartG; § 26 KartG

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