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Art 105a Abs 1 EPÜ; § 91 Abs 3 PatG

ÖBl-LeitsätzePatentrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/49Bl-LS 2009, 20 Heft 1 v. 1.1.2009

Art 105a Abs 1 EPÜ; § 91 Abs 3 PatG

Wesentlicher Inhalt der gegenständlichen Entsch ist die Änderung eines Patentanspruchs durch Verzichtserklärung. Bei einem Teilverzicht bleibt das Patent in seinen übrigen Teilen aufrecht.

OGH 17 Ob 26/08k

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