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§ 76 Abs 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/94Bl-LS 2008, 130 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 76 Abs 1 UrhG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, bei wem die Rechte als Schallträgerhersteller entstehen.

OGH 22.1.2008, 4 Ob 216/07d - Joey Racino Show

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