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§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/97Bl-LS 2008, 131 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO

Der OGH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen das Berufungsgericht in der Sache über das geänderte Klagebegehren entscheiden darf, wenn es eine in erster Instanz nicht zugelassene Klageänderung zulässt.

OGH 22.1.2008, 4 Ob 176/07x - Sonntagslieferung III

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