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§ 7 UWG; § 1330 ABGB; Art 10 MRK; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/76Bl-LS 2008, 127 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 7 UWG; § 1330 ABGB; Art 10 MRK; § 528 Abs 1 ZPO

Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Bezeichnung eines Unternehmens als " Heuschrecke" im Lichte der freien Meinungsäußerung zulässig ist, oder eine unzulässige Herabsetzung darstellt.

OGH 22.1.2008, 4 Ob 236/07w - Heuschrecke

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