§ 7 UWG; § 1330 ABGB; Art 10 MRK; § 528 Abs 1 ZPO
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Bezeichnung eines Unternehmens als " Heuschrecke" im Lichte der freien Meinungsäußerung zulässig ist, oder eine unzulässige Herabsetzung darstellt.
OGH 22.1.2008, 4 Ob 236/07w - Heuschrecke