§ 381 Z 1 EO; § 1 UWG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Jahresabschlusses eine Sachlage schaffen würde, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
OGH 22.1.2008, 4 Ob 234/07a - Offenlegung von Jahresabschlüssen
§ 381 Z 1 EO; § 1 UWG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Jahresabschlusses eine Sachlage schaffen würde, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
OGH 22.1.2008, 4 Ob 234/07a - Offenlegung von Jahresabschlüssen