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§ 381 Z 1 EO; § 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeExekutionsrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/99Bl-LS 2008, 131 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 381 Z 1 EO; § 1 UWG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Jahresabschlusses eine Sachlage schaffen würde, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

OGH 22.1.2008, 4 Ob 234/07a - Offenlegung von Jahresabschlüssen

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