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§ 1 UWG; Vlbg TaxitarifVO; Art 81 Abs 1 EG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/135Bl-LS 2007, 204 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Das Unterbieten der verbindlich festgesetzten Taxitarife begründet Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG. Die Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts setzt die Eignung des Fehlverhaltens zur spürbaren Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelns voraus.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; Vlbg TaxitarifVO; Art 81 Abs 1 EG

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