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§ 18 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/143Bl-LS 2007, 205 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beweislastverteilung bei Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen die Organe einer juristischen Person Stellung und erläutert, dass bei Vorliegen von Indizien für eine Haftung des GmbH-Geschäftsführers diesem der Entlastungsbeweis obliegt.

Rechtsgrundlagen: § 18 UWG

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