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§ 34 MSchG; § 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/145Bl-LS 2007, 206 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Sofern die Behinderungsabsicht auch ein wesentliches Handlungsmotiv darstellt, ist die Annahme eines sittenwidrigen Markenrechtserwerbs gerechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG; § 1 UWG

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