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Rechtsprechung - Hotel Harmonie/Harmony Hotels - Markenschutz für die Bezeichnung

MarkenrechtAnm. v. Helmut GamerithÖBl 2007/47ÖBl 2007, 210 - 213 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch nach § 10 Abs 1 Z 2 MSchG und erläutert, dass bei Identität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen ein höherer Unterscheidungsgrad und -abstand zwischen den Zeichen notwendig ist. Bei Fortbestand des rechtswidrigen Zustands käme eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs infolge einer Markenrechtsverletzung nicht in Betracht.

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