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§ 2 UWG; § 30 ZTG; § 31 ZTG; § 99 Abs 6 GewO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/116Bl-LS 2007, 157 Heft 4 v. 19.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH prüft die Irreführungseignung der Unternehmensbezeichnung " Architekturbüro", wenn nur ein gewerblicher Architekt iSd § 99 Abs 6 GewO im Unternehmen tätig ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 30 ZTG; § 31 ZTG; § 99 Abs 6 GewO

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