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Zur Erfindungsqualität im Gebrauchsmusterrecht

Gewerblicher RechtsschutzRainer BeetzÖBl 2007/34ÖBl 2007, 148 - 153 Heft 4 v. 19.7.2007

Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des OGH, in der dieser die Abgrenzungsmerkmale zwischen den Bestimmungsmerkmalen für eine schutzfähige Erfindung im Gebrauchsmuster- und im Patentrecht konkretisierte und dabei eine Definiton zugrundelegte, welche in einer BGH-Entscheidung ausdrücklich abgelehnt wurde, einer kritischen Analyse. Nach Gegenüberstellung der beiden Entscheidungen spricht sich der Verfasser für die Maßgeblichkeit der selben Schutzrechtsvoraussetzungen für technische Erfindungen im Gebrauchsmuster- und Patentrecht aus, um die Kohärenz des gesamten Schutzrechtssystems zu gewährleisten.

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