§ 15 UWG
Der OGH erläutert, dass der Unterlassungsanspruch bei Herbeiführung eines dauerhaften gesetzwidrigen Zustands auch einen Beseitigungsanspruch umfasst, lehnt das Erfordernis der Vernichtung der Datenträger im konkreten Fall aber ab.
OGH 16.01.2007, 4 Ob 198/06f - Internet-Gebrauchtwagenbörse