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Art 7 Abs 3 GMV

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl-LS 2007/113ÖBl-LS 2007, 117 Heft 3 v. 1.6.2007

Art 7 Abs 3 GMV

Die Werbeausgaben und der Marktanteil sind wesentliche Kriterien, die bei der Beurteilung des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung einer Marke berücksichtigt werden müssen.

EuGH 22.06.2006, Rs C-24/05 - P. August Storck KG/HABM - Bonbons I

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