§ 1 UWG
Die glatte Übernahme einer fremden Leistung begründet unabhängig von der Größe des Gestaltungsspielraums eine sittenwidrige Wettbewerbsverletzung nach § 1 UWG. Der Verletzte besitzt einen Anspruch auf Rechnungslegung.
OGH 16.01.2007, 4 Ob 198/06f - Internet-Gebrauchtwagenbörse