§ 7 Abs 1 UWG; § 1330 Abs 2 ABGB
Der OGH betont die fehlende Überprüfbarkeit von Werturteilen und erläutert, dass sich die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers bestimmt.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 166/06z Lord Schaumlöffel.*)