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§ 51 MSchG; § 55 MSchG; § 154 PatG; § 1489 ABGB

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/14Bl-LS 2007, 10 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 51 MSchG; § 55 MSchG; § 154 PatG; § 1489 ABGB

Bei Fortbestand des rechtswidrigen Zustands kommt eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs infolge einer Markenrechtsverletzung nicht in Betracht.

OGH 28.9.2006, 4 Ob 124/06 Hotel Harmonie/Harmony Hotels

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