Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Ermittlungskompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 WettbG; § 11 a Abs WettbG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Ermittlungskompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 WettbG; § 11 a Abs WettbG
Schlagwörter: