Art 3a Abs 1 (jetzt: Art 4) lit a bis c RLverglWerbung
Der EuGH prüft die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung im Hinblick auf die nachzuprüfenden Eigenschaften einer Ware, nämlich den Warenpreis, das allgemeinen Preisniveau und die Höhe der Ersparnis seitens des Konsumenten.