§ 1 UWG
Da der Werbeaufruf " Hilf uns helfen" verbunden mit der Meldung, einen Teil des Kaufpreises für ein Sozialprojekt zu spenden, den Konsumenten nicht in eine moralische Zwangslage, die jede rationale Kaufentscheidung ausschließt, versetzt, liegt keine sittenwidrige Wettbewerbshandlung iSd § 1 UWG vor.