§ 1 UWG
Bei Bewilligung der Handlung durch die zuständige Verwaltungsbehörde kann von einer Vertretbarkeit der Rechtsauslegung ausgegangen werden, die Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG ausschließt.
OGH 12.07.2006, 4 Ob 115/06z - Anbringen von Werbetafeln.