Art 3a Abs 1 lit g der RL 84/450/EWG
Der EuGH prüft anlässlich einer strittigen Rechtssache zwischen der Siemens AG und der VIPA GesmbH, ob unlauterer Wettbewerb vorliegt, wenn ein Mitbewerber in seinen Angebotszeitschriften den Kernbestandteil des Unterscheidungszeichens (bekanntes Bestellnummernsystem) des anderen benützt.