Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass die Begründung von Bezugspflichten der Kunden durch die Einräumung von Treuerabatten als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 82 EG
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Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass die Begründung von Bezugspflichten der Kunden durch die Einräumung von Treuerabatten als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 82 EG
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