§ 1 UWG; § 2 Abs 3 Z 1 GewO
Welche Tätigkeitsbereiche unter das Tatbestandselement " Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe der Naturkräfte" subsumiert werden können, richtet sich nach den angeführten Betriebszweigen Wein- und Obstbau, Gartenbau und Baumschulen.