Zusammenfassung: Der Autor informiert über das Inkrafttreten des Rechtsinstituts der mittelbaren Patentverletzung, das dem Patentinhaber nunmehr auch gegen mittelbare Patentverletzungen Abwehrrechte einräumt. Heidinger beschreibt die objektiven und subjektiven Tatbestandselemente des § 22 Abs 3 bis 5 PatG und nimmt zur Formulierung des Unterlassungsantrags Stellung. Erwägungen zur Rechtslage für Ersatz- und Zubehörteile runden den Beitrag ab.