Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Funktionsweise des Kronzeugenprogramms, dass im Zuge der Novellierung des Wettbewerbsrechts im Kartellrecht implementiert wurde und eine Nachsicht oder Minderung der Geldbuße ermöglicht. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf ähnliche Modelle in den USA oder der EU und zeigt den noch bestehenden Verbesserungsbedarf.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 3 WettbG 2005