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§ 25 UWG; § 28 KSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/36Bl-LS 2006, 65 Heft 2 v. 1.3.2006

§ 25 UWG; § 28 KSchG

Durch die Urteilsveröffentlichung soll die Information der maßgeblichen Verkehrskreise erreicht werden.

OGH 15.09.2005, 4 Ob 152/05i - b***.at

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