§ 9 Abs 1 UWG; § 9 Abs 3 UWG; § 4 Abs 2 MSchG; § 10 Abs 1 MSchG
Der OGH beurteilt die Verwechslungsgefahr zwischen den Firmen " Immofinanz" und " Immofina" und erläutert, dass bei hohem Freihaltebedürfnis ein geringer Kennzeichnungsgrad durch eine höhere Verkehrsgeltung ausgeglichen werden muss.